Chancengleichheit

Student*innen sind seit dem 1.1.2018 in den Anwendungsbereich des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSCHG) eingebunden. Die Regelungen des Gesetzes gem. §1 Abs. 4 MuSchG finden auf jede Person Anwendung, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt, unabhängig von dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht. Hinweise sind auf folgender Homepage zu finden: https://www.sle.kit.edu/imstudium/mutterschutz.php.

Allgemeine Informationen zum Studium mit Behinderung sind unter folgendem Link zu finden: https://www.studiumundbehinderung.kit.edu/index.php.

Allgemeine Informationen zur Chancengleichheit am KIT: https://www.chg.kit.edu/index.php